Genehmigte Pflanzenschutzmittel nach §17 PflSchG, Stand 11.11.2013
Achtung: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 31.10.2015 die Zulassung der Pflanzenschutzmittel PRIMO MAXX und BANNER MAXX widerrufen.
Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers. Somit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 30.4.2016 für Ware, die sich zum Widerrufstermin bereits im freien Verkauf befindet. Für die Anwender gilt eine Aufbrauchtsfrist bis zum 30.04.2017.
Die Zulassung von Duplosan KV-Combi endet am 31.12.15. Hier gilt eine Aufbrauchfrist bis 30.06.2017.